Teilnahmebedingungen für den Tauchsport:

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme amTauchsport erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt. Die folgenden Erkrankungen schließen eine Teilnahme an Tauchaktivitäten aus:
Epilepsie, tetanische Anfälle, Bewusstseinsstörungen,Erkrankungen der Ohren, Tuberkulose, Lungen- und Atemwegserkrankungen, Herzfehler, Kreislaufbeschwerden,Veränderungen der Herzkranzgefäße, Blutungsneigung, chronischeAugenleiden, Erkrankung der Nase und Nebenhöhlen, Nieren und Gallensteinleiden. Der Teilnehmer erklärt mit der verbindlichen Anmeldung, dass er an keiner dieser Krankheiten leidet und das Ihm auch keine anderen Erkrankungen und Leiden bekannt sind, die bei der Belastung des Tauchsports zu gesundheitlichenBeeinträchtigungen führen können. Die Teilnahme am Tauchsport ist weiterhin untersagt bei Drogen- oder Medikamentensucht oder bei Alkoholmissbrauch innerhalb der vergangenen 12 Stunden vor demTauchgang. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur dann gewährleistet, wenn das gesamte Gerät voll funktionstüchtig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der Tauchbasengeräte wird von der Basis regelmäßig und sorgfältig überprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von der Pflicht, sich selbst vor jedem Tauchgang von der Funktionsfähigkeit der Geräte zu überzeugen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit einer Tarierweste zu tauchen (kann gegen Gebühr ausgeliehen werden). Der Teilnehmer darf ein eigenes Tauchgerät nur dann benutzen, wenn es den deutschen TÜV – Bestimmungen entspricht. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich daraus ergeben, dass sein Gerät nicht funktionstüchtig ist.
Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Mindestalter für Tauchkursteilnehmer ist 14 Jahre, bzw. richtet sich nach den geltenden Landesvorschriften.
Bei Kinder-Tauchkursen gelten besonders geregelte Tiefengrenzen und Bedingungen. Diese sind durch die entsprechenden Trainingsrecords geregelt und einzuhalten. Bei Minderjährigen muss das schriftliche Einverständnis der / des Erziehungsberechtigten vorliegen. Der Teilnehmer muss die allgemein gültigen Tauchregeln der Internationalen Tauchverbände beachten und einhalten, sowie die gültigen Versicherungsbedingungen beachten. Wir machen nur Nullzeit – Tauchgänge die eine maximale Tiefe von 40 Meter nicht überschreiten! Während der Teilnahme am Tauchsport ist den Weisungen des Tauchlehrers / Diveleaders Folge zu leisten. Auch sind die besonderen Bedingungen vor Ort zu beachten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss zu Folge. Die Tauchlehrer / Diveleader haften nur für diejenigen Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Tauchlehrers / Diveleaders zurückzuführen sind. Die Tauchschule am Bernsteinsee haftet nicht für Verluste, Beschädigungen oder Diebstahl von Sport oder persönlichen Geräten, die der Teilnehmer auf der Basis oder Booten der Tauchschule am Bernsteinsee lagert. Die jeweilige Kursgebühr ist mit der verbindlichen Anmeldung zum Kurs fällig und nicht rückzahlbar. Mutwillig zerstörte, oder durch unsachgemäße Behandlung zerstörte, oder verloren gegangene Leihausrüstung wird dem Kursteilnehmer in Rechnung gestellt. Vereinbarte Kurstermine sind Bindend! Eventuelle Terminänderungen müssen rechtzeitig abgesprochen werden. .